# TJPG Art. 1 — Subject matter and purpose
- **Rubric (DE):** Gegenstand und Zweck
- **Rubric (EN):** Subject matter and purpose
- **Status:** In force
## Description
Sets the transparency requirements for Swiss private-law legal entities, certain foreign entities and trusts, and states the aim of giving authorities fast access to accurate BO information.
## Serves AMLR
- [[AMLR Art. 1 - Subject matter|AMLR Art. 1]] — Subject matter
## Authoritative text
> [!quote]- TJPG Art. 1 — German original (BBl 2025 2900; in force since 1 October 2026)
> **Art. 1 Gegenstand und Zweck**
> 1 Dieses Gesetz legt die für juristische Personen schweizerischen Privatrechts, für bestimmte juristische Personen und andere Rechtseinheiten ausländischen Rechts sowie für Trusts anwendbaren Transparenzanforderungen fest.
> 2 Es sieht insbesondere Folgendes vor:
> a. die Pflichten zur Identifikation, Überprüfung und Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen der juristischen Personen schweizerischen Privatrechts, der juristischen Personen ausländischen Rechts und der Trusts;
> b. das Register der wirtschaftlich berechtigten Personen (Transparenzregister) einschliesslich der Regeln für dessen Inhalt und den Zugang dazu;
> c. die Pflicht zur Identifikation der Inhaberinnen und Inhaber der Rechtseinheiten ausländischen Rechts, deren tatsächliche Verwaltung sich in der Schweiz befindet.
> 3 Es hat zum Ziel, dass die Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den Artikeln 25–27 rasch und effizient Zugang zu richtigen, vollständigen und aktuellen Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen der juristischen Personen und Trusts erhalten. Auf diese Weise trägt es insbesondere zur Bekämpfung der Geldwäscherei, von deren Vortaten, der organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung bei.